So erreichen Sie mich:

Telefon: 030/56820401
Fax: 030/56820399

Praxisadresse:

Kienitzer Str. 110
12049 Berlin

PSYCHOTHERAPIE

Behandlungsspektrum

Ich biete Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Beratung unter anderem an bei:

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Erstgespräch

Zunächst wird telefonisch ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses Erstgespräch dient dazu, sich über das Anliegen des/der Patient*in bzw. der Bezugspersonen zu unterhalten und sich einen gegenseitigen ersten Eindruck zu verschaffen. Zudem können Formalitäten geklärt werden.

Kennenlernphase

Wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll, folgen nach dem Erstgespräch vier bis fünf weitere Termine, um sich noch besser kennen zu lernen und mehr über das Anliegen zu erfahren. Am Ende dieser sogenannten probatorischen Phase wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie begonnen wird.

Antrag auf Kostenübernahme

(Dieser Schritt entfällt bei Selbstzahler*innen)

Es wird ein Antrag bei der Krankenkasse oder dem Fachdienst des Jugendamtes eingereicht. Sollen die Kosten der Therapie von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss vorher ein(e) Ärzt*in konsultiert werden, um auszuschließen, dass eine körperliche Ursache der Symptomatik vorliegt. Wenn die Krankenkasse bzw. das Jugendamt entschieden hat, die Kosten zu übernehmen, kann die Psychotherapie beginnen.

Therapie

Wöchentlich finden ein bis zwei Termine (à 50 Minuten) mit dem/der Patient*in statt. Bei Kindern werden zumeist ein- bis zweimal monatlich Gespräche mit Eltern bzw. den Bezugspersonen geführt. Bei Jugendlichen wird gemeinsam entschieden, ob Termine mit den Bezugspersonen stattfinden sollen. Therapien dauern in der Regel ein halbes Jahr bis zwei Jahre.

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.

ÜBER MICH

Katrin Erras

Ich bin staatlich anerkannte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Psychologin (M.A.) und Dipl. Sozialpädagogin (FH).
Vor der Eröffnung meiner Praxis habe ich vielseitige Erfahrungen sowohl als angestellte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin als auch als Sozialpädagogin in Berlin gesammelt.

Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, besuche ich regelmäßig Fort- und Weiterbildungen. Derzeit befinde ich mich in einer Fortbildung zur Schematherapeutin für Kinder und Jugendliche.

Mein Lebenslauf:

Ausbildung:

seit 03/2017

Weiterbildung zur Schematherapeutin für Kinder und Jugendlichen nach den Kriterien der ISST e.V am IST-K Institut für Schematherapie Köln

10/2011 – 12/2015

Masterstudiengang Psychologie an der International Psychoanalytic University Berlin

10/2008 – 09/2013

Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie) an der Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung (API) an der Universität Potsdam

2004 – 2008

Diplomstudiengang Soziale Arbeit an der Universität Bamberg und der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Beruflicher Werdegang:

seit 01/2017

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in eigener Praxis

01/2014 – 01/2016

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beim Jugendhilfeträger Legasthenie- und Familienzentrum e.V. Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln

09/2013

Verleihung der gesetzlichen Berufsbezeichnung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin vom Bundesland Brandenburg

07/2010 – 09/2013

Vertiefte verhaltenstherapeutische Ausbildung in der psychotherapeutischen Ambulanz der API Potsdam

06/2009 – 07/2010

Praktisches Klinikjahr auf der Kinderstation der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Helios Klinikums Berlin-Buch

10/2008 – 06/2009

Praktische Tätigkeit in der psychotherapeutischen Ambulanz der API Potsdam

2006 - 2010

Mitarbeit als Sozialpädagogin im interkulturellen Kinder- und Jugendzentrum MAGDALENA der Caritas in Berlin-Lichtenberg

KOSTENÜBERNAHME

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich versicherte Patient*innen stehe ich zur Verfügung, wenn sie keinen zeitnahen Behandlungsplatz bei einem/r Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung gefunden haben.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen darf trotz des hohen Bedarfs an Psychotherapien nur eine beschränkte Anzahl von Therapeut*innen über die Krankenkasse abrechnen. Dies führt häufig zu einer strapaziösen Suche nach einem Therapieplatz und zu langen Wartezeiten.

Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben gesetzlich Versicherte jedoch Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung. Kann die Krankenkasse innerhalb von drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem/r Vertragsbehandler*in anbieten, so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.

Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen üblicherweise übernommen. Je nach Versicherung oder individuellen Tarifen kann jedoch die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen variieren. Es empfiehlt sich daher, bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen.

Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz. Die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten betragen 100,55 €.

Beihilfe

Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.

Wie bei den privaten Versicherungen, erfolgt die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie für Beihilfeberechtigte nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz. Die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten betragen 100,55 €.

Selbstzahler*innen

Eine psychotherapeutische Behandlung ist als Eigenleistung möglich. Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine Therapiesitzung à 50 Minuten beträgt 100,55 €.

Finanzierung durch das Jugendamt

Psychotherapien können als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) oder im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) beim Jugendamt beantragt werden. In begründeten Fällen können auch junge Erwachsene über 18 Jahren diese Form der Hilfe nach § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) in Anspruch nehmen.

Um den Therapiebedarf festzustellen, muss vor Einleitung der Therapie ein Fachdienst des Jugendamtes in Ihrem Bezirk kontaktiert werden. Anlaufstellen sind der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD), der Schulpsychologische Dienst oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Wenn der Therapiebedarf durch einen dieser Fachdienste festgestellt wird, werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.

Beratung

Die Kosten für Beratung werden von Krankenkassen nicht übernommen und erfolgen daher als Eigenleistungen.

Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.

DATENSCHUTZ

In meiner Psychotherapeutischen Praxis haben Schweigepflicht und Datenschutz eine extrem hohe Wichtigkeit. Für Ihre Behandlung bzw. die Behandlung Ihres Kindes benötige ich einige persönliche Daten. Mit diesen sog. personenbezogenen Daten gehe ich verantwortungsvoll um.

1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

Zu Beginn und im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung erhebe ich verschiedene Daten über Person und Gesundheit. Dies ist notwendig, um eine dem Standard entsprechende psychotherapeutische Behandlung durchzuführen und um den mit Ihnen geschlossenen Behandlungsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Erhebung personenbezogener Daten dient nur dem Zweck der Verbesserung des Gesundheitszustandes und geschieht in keinem Fall grundlos. Dabei werden selbstverständlich nur diejenigen Daten erhoben, die für die psychotherapeutische Behandlung notwendig sind (Stichwort Datenminimierung). Datenschutzrechtliche Vorgaben sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Therapievertrag ergeben, werden beachtet.

Zu den zu erhebenden Daten zählen Anamnesen, Diagnosen, Befunde, Therapievorschläge und Protokolle, die ich selbst erarbeite oder mir andere Psychotherapeut*innen/Ärzt*innen zur Verfügung stellen (Konsiliarbericht, Arztbriefe etc.).

2. Empfänger*innen der Daten

Psychotherapeut*innen unterliegen der Schweigepflicht. Daher übermittele ich Gesundheitsdaten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und/oder Sie ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt haben (Schweigepflichtsentbindung).

Empfänger*innen personenbezogener Daten sind vor allem Krankenkassen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die Weitergabe der Daten erfolgt mit gesetzlicher Erlaubnis überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der von mir erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Sollte eine Weitergabe der Daten an Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen oder privatärztliche Verrechnungsstellennotwendig notwendig werden, ist für die Weitergabe Ihre Schweigepflichtsentbindung nötig.

3. Speicherung der Daten

Alle personenbezogenen Daten und Behandlungsunterlagen werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mindestens zehn Jahre nach dem letzten Behandlungstermin in der Praxis aufbewahrt. Die Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Systeme geschützt.

4. Ihre Rechte

Grundsätzlich können Sie Schweigepflichtsentbindungen jederzeit widerrufen. Sie haben das Recht, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft zu erhalten. Bemerken Sie Unstimmigkeiten, können Sie umgehend die Berichtigung oder Löschung fehlerhafter Daten verlangen.

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzverordnung und Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden ist die Datenschutzbehörde des Landes Berlin. Eine Auflistung der Landesdatenschutzbeauftragten finden Sie unter ww.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

5. Datenschutz auf meiner Webseite

Ich verwende auf meiner Webseite keine Cookies. Auch Zählpixel bzw. Webbugs oder JavaScripts, die zum Benutzertracking dienen, werden nicht eingesetzt.

Serverbetreiber der Webseite ist ein externer Dienstleister. Um die Kommunikation zwischen dem Browser des/r Aufrufer*in und meiner Webseite zu ermöglichen, muss der Server meines Dienstleisters insb. die IP-Adresse, mit der der/die Aufrufer*in auf meine Webseite zugreift, verarbeiten. Die Protokollierung der Zugriffe auf meine Webseite habe ich bei meinem Dienstleister deaktiviert.

6. Sichere E-Mail-Kommunikation

Auch mein E-Mail-Server wird von einem externen Dienstleister betrieben, der E-Mails für mich empfängt, vorhält und verschickt. Um eine sichere Kommunikation zu ermöglichen, biete ich verschlüsselte E-Mail mittels PGP an (siehe Kontakt).

Aus- und eingehende E-Mails werden von mir in der Regel archiviert.